Freitag, 26. Juni 2020

Motorradfahrverbote in Österreich, was bedeutet das für Rollertouristen?

In letzter Zeit wurde ich von zahlreichen Leuten auf die neuen Motorradfahrverbote in Österreich angesprochen. Wie wirkt sich das auf Rollerfahren aus? Eine nicht uninteressante Frage, denn ähnliche Beschränkungen drohen und ja auch in Deutschland. Grund genug, sich dich Regelungen in der Alpenrepublik einmal genauer anzusehen.

Es soll hier nicht darum gehen, ob das sinnvoll ist oder nicht (wenn ihr meine Meinung wissen wollt: Ich halte es für ausgemachten Schwachsinn), sondern nur um die Auswirkungen auf Rollerfahrer in der Praxis.

Was gilt?
Die Landesregierung von Tirol hat für einige Strecken zeitlich begrenzte Fahrverbote für Motorräder erlassen, die bestimmte Geräuschwerte überschreiten. Es ist zu erwarten, dass weitere Strecken und Regionen folgen werden.

Aktuell gilt, dass zu den angegebenen Zeiten auf den betroffenen Strecken keine Motorräder fahren dürfen, die ein Standgeräusch von mehr 95dB in den Papieren eingetragen werden. Dies gilt auch für Anliegerverkehr, also auch für die Zufahrt zu Campingplätzen, Hotels und Gaststätten.

Wer ist betroffen?
Auf ihrer Webseite (Link: https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrsrecht/motorrad-fahrverbot/fragen-antworten/ ) definiert die Landeregierung das Fahrverbot als für "alle einspurigen Kraftfahrzeuge, die laut Zulassung ein Standgeräusch (Nahfeldpegel) von mehr als 95 dB (A) aufweisen" gültig. Es sind also alle Zweiräder betroffen, nicht jedoch Trikes, Quads oder PKW bzw. LKW.

Ausschlaggebend ist nämlich nicht das tatsächliche Geräuschniveau, sondern was unter Position U.1 (Standgeräusch) in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Ich habe für meine Flotte, als beispielhafte Aufstellung, einmal eine entsprechende Tabelle erstellt.

Golf und Ape, die nicht betroffen sind, dienen hier nur als Vergleichsbeispiele.


Wie wird gemessen?
In den Fahrzeugpapieren ist als Standgeräusch eine Nahfeldmessung eingetragen, die unter genau definierten Bedingungen erstellt wurde. Interessant ist, dass viele ältere Fahrzeuge eine spezifische Drehzahl vermerkt haben. Diese bezieht sich auf eine Abweichung von der Normmessung. Leider ist aktuell unklar, ob solche Werte in Österreich akzeptiert werden oder nicht. Betroffene Fahrzeuge sind also "Wackelkandidaten" bei einem möglichen Fahrverbot.

Die Norm für die Standgeräuschmessung fordert, dass die Messung bei halber Nenndrehzahl erfolgt. Das Mikrophon des Messgeräts ist dabei in einem halben Meter Entfernung, um 45° vom Auspuffende entfernt angebracht.


Fazit:
Aktuell scheint es, dass vor allem größere Roller von den Fahrverboten betroffen sind, Fuffis sind in der Regel unter der Geräuschgrenze angesiedelt. Die teilweise nicht den heutigen Normen entsprechenden Eintragungen bei älteren Fahrzeugen können aber möglicherweise Probleme verursachen. Solange es hier keine Klarheit gibt, kann nur zur Vorsicht geraten werden.







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