Eine der häufigsten Fragen zur Ape TM ist zweifellos, was für einen Führerschein man eigentlich braucht um so ein "Ding" fahren zu dürfen. Eine nicht ganz unberechtigte Frage, denn so wirklich in die allgemein anerkannten Muster der Fahrzeugklassen will die Ape, speziell die "großen" Modelle nicht passen. Darum möchte ich die Hintergründe zu diesem Thema hier ein bisschen beleuchten.
Dazu gleich eines Vorweg, das in aller Deutlichkeit gesagt werden muss: Ich bin kein Rechtsanwalt, Verkehrsjurist, Richter, Polizist, Fahrlehrer oder sonst irgendetwas, das einem dieser Berufe auch nur nahe kommt. Darum darf, kann und will ich keine Rechtsberatung durchführen, oder eine juristisch in irgend einer Form bindende Erklärung geben. Dieser Artikel soll lediglich zur groben Orientierung dienen und einen allgemeinen, sehr wahrscheinlich nicht abschließenden, Überblick bieten. Im Zweifelsfalle sollte man sich mit entsprechenden Fachleuten vor Ort in Verbindung setzen und nach dem aktuellen und gültigen Stand der Gesetze zu diesem Thema fragen.
Aber jetzt ersteinmal der Reihe nach.
Um welche Apen geht es hier eigentlich?
Um welche Apen geht es hier eigentlich?
Das wohl wichtigste (weil zahlenmäßig häufigste) Modell der "großen Apen" ist die TM. Dieser Artikel gilt jedoch für alle Apen die keine Fuffis sind. Sprich für alle, die statt eines Versicherungskennzeichens ein "richtiges Nummernschild" führen. Egal ob TM, Calessino, P2 oder großer Oldtimer. Denn keine Ape hat im Originalzustand mehr als 15kW Motorleistung, eine Zahl die noch große Wichtigkeit haben wird.
Ausdrücklich außenvor ist der Poker. Dieser firmiert zwar auch als Ape und rangiert unterhalb der magischen 15kW, ist jedoch ein vierrädriges Fahrzeug und fällt damit verkehrsrechtlich betrachtet in eine völlig andere Klasse als seine dreirädrigen Artgenossen.
Apefahren mit Motorradschein?
Die Ape stammt technisch vom Zweirad ab, daher ist die Fragestellung, ob man sie mit dem Motorradführerschein fahren darf grundsätzlich logisch. Tatsächlich ist das in einigen Fällen auch erlaubt.
Inhaber des "großen" Motorradscheins, sprich der unbeschränkten Klasse A dürfen in jedem Fall Ape fahren, denn diese Klasse schließt Dreiräder (Trikes) ohne Ausnahmen ein. Gleiches gilt auch für die beschränkte Einsteigerklasse A2, diese sieht jedoch eine Leistungsgrenze von 35kW vor, eine Zahl von der Apefahren jedoch nur träumen können.
Etwas anders ist es bei der Fahrerlaubnisklasse A1, also der Klasse für 125er Leichtkrafträder die bereits mit 16 erworben werden kann. Diese erlaubt Dreiräder mit symetrisch angeordneten Rädern, also Trikes, jedoch keine Motorradgespanne. Außerdem liegt die Leistungsgrenze hier bereits bei 15kW. Außerdem bedingt A1 einen Hubraum von mehr als 50cm³ sowie eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h. Diese Bedingungen werden von allen großen Apen erfüllt, daher dürfen diese mit dieser Fahrerlaubnisklasse gefahren werden.
Klasse A1 stellt in diesem Punkt eine Besonderheit dar, als sie nicht nur einen Mindesthubraum definiert sondern auch zwei Höchstleistungen kennt. Nämlich 11kW für Krafträder und 15kW für dreirädrige Fahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern.
Klasse A1 stellt in diesem Punkt eine Besonderheit dar, als sie nicht nur einen Mindesthubraum definiert sondern auch zwei Höchstleistungen kennt. Nämlich 11kW für Krafträder und 15kW für dreirädrige Fahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern.
Apefahren mit dem Autoführerschein?
Um die Frage ob man eine große Ape mit dem Autoführerschein, also der Klasse B, fahren darf gab es in den letzten Jahren einige Verwirrungen.
Grundsätzlich schloss die Klasse B auch Trikes (ohne jede Beschränkung) ein. Diese Regelung wurde jedoch zum 19.01.2013 gekippt. Fahrer der Klasse B, die ihre Fahrerlaubnis nach diesem Datum erworben hatten, durften keine Trikes (und damit auch keine großen Apen) mehr fahren. Diese Regelung wurde jedoch zum 26.12.2016 erneut reformiert (siehe Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr.64 vom 27.12.2016).
Mit dieser Reform beschreitet die Bundesrepublik Deutschland einen nationalen Sonderweg, der von den Vorgaben der EG-Vorschriften abweicht. Daher dürfen Personen, die ihre Fahrerlaubnis Klasse B ab dem 26.12.2016 erworben haben wieder ohne weiteres Ape fahren, allerdings nur innerhalb der BRD. Für Personen, die zwischen dem 19.01.2013 und dem 26.12.2016 ihre Fahrerlaubnis Klasse B erworben haben, kann die Schlüsselzahl 194 nachgetragen werden. Dann dürfen auch sie wieder eine Ape fahren, allerdings ebenfalls nur innerhalb Deutschlands.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Personen unter 21 nur Dreiräder bis maximal 15kW mit Klasse B fahren dürfen, allerdings spielt dies für die Ape in der Praxis keine Rolle.
Siehe hierzu:
§6 FeV Abs.3a
"Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist." (Stand: 04.02.2019)
Mit dieser Reform beschreitet die Bundesrepublik Deutschland einen nationalen Sonderweg, der von den Vorgaben der EG-Vorschriften abweicht. Daher dürfen Personen, die ihre Fahrerlaubnis Klasse B ab dem 26.12.2016 erworben haben wieder ohne weiteres Ape fahren, allerdings nur innerhalb der BRD. Für Personen, die zwischen dem 19.01.2013 und dem 26.12.2016 ihre Fahrerlaubnis Klasse B erworben haben, kann die Schlüsselzahl 194 nachgetragen werden. Dann dürfen auch sie wieder eine Ape fahren, allerdings ebenfalls nur innerhalb Deutschlands.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Personen unter 21 nur Dreiräder bis maximal 15kW mit Klasse B fahren dürfen, allerdings spielt dies für die Ape in der Praxis keine Rolle.
Siehe hierzu:
§6 FeV Abs.3a
"Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist." (Stand: 04.02.2019)
Was ist mit der Ape 50?
Die Ape 50 (um die es hier eigentlich nicht gehen soll) ist insofern ein Sonderfall, als dass sie ein dreirädriges Kleinkraftrad ist und damit in die Klasse AM fällt. Diese Fahrerlaubnisklasse kann für sich genommen ab dem 16 Lebensjahr erworben werden. Sie beschränkt den Fahrer auf zwei- und dreirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm² sowie einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h. Eine Ape 50 darf damit gefahren werden.
AM ist als Einschlussklasse in allen Motorradklassen sowie dem PKW-Schein enthalten. Ebenso ist AM in der Klasse B1 (Fahrerlaubnis für sog. Mopedautos, ebenfalls ab 16 Jahren zu erwerben) eingeschlossen. Ape 50 darf also praktisch "jeder" fahren.
Zusammenfassung:
Eine große Ape darf fahren, wer einen Motorradschein der Klasse A1, A2 oder A besitzt oder seinen PKW-Führerschein der Klasse B vor dem 19.01.2013 bzw. nach dem 26.12.2016 erworben hat. Wer in der Zwischenzeit einen Führerschein der Klasse B erworben hat und Apefahren möchte, muss die Schlüsselzahl 194 bei der zuständigen Behörde nachtragen lassen.
Die Ape 50 fällt als dreirädriges Kleinkraftrad in die Mopedklasse AM und darf darum von praktisch jedem Fahrerlaubnisinhaber mit Motorrad- bzw. PKW-Schein gefahren werden.
Quellen:
Kann man in die Ape TM schlafen. Wie gross order Langer ist die kaste von tm
AntwortenLöschenDer Kasten hat eine Innenlänge von ungefähr 190cm. Für mich lang es als Schlafplatz, wie ja schon auf zig Touren bewiesen wurde ;)
AntwortenLöschenWas ist wenn man die Ape TM auf 45kmh drosselt darf man sie dan mit dem Am führerschein fahren?
AntwortenLöschenNein, AM erlaubt nur bis maximal 50ccm.
LöschenDiese Jugend... is nix, wenn man mittelalt wird... und was ist mit Leuten die ein Führerschein Klasse 3 (rosa Schein) besitzen?
AntwortenLöschenDie alte Klasse 3 erlaubt Dreiräder ohne besondere Auflagen. Das ist dann eigentlich ganz einfach.
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