0. Wichtiger Hinweis:
Hier geht es natürlich auch im Gesetze. Wie immer in diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass ich weder Rechtsberatung durchführen will noch dies darf. Dies hier sind einfach zusammengestellte Informationen und Erfahrungen. Wer zu diesem Thema rechtssichere Beratung benötigt, der möge sich bitte an die zuständigen Behörden und/oder einen Rechtsanwalt wenden.
1. Um was geht es überhaupt?
Zuerst muss einmal klar sein, worum es hier überhaupt gehen soll. Es soll um die freiwillige Zulassung von grundsätzlich zulassungsfreien Fahrzeugen gehen. Gemeint sind damit alle Fahrzeuge, die üblicherweise ein Versicherungskennzeichen bekommen. Also Mofas, Mopeds, Roller, Microcars usw. Ausgenommen davon sind sog. Elektrokleinstfahrzeuge, also z.B. elektrische Tretroller.
Auch wenn das Wälzen von Paragrafen immer unschön und umständlich ist, sollte man sich die entsprechenden Texte einmal ansehen. Interessant sind hier insbesondere die Paragrafen 3 und 12 der FZV.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__12.html
2. Warum sollte man das tun? (Vorteile einer freiwilligen Zulassung)
Die freiwillige Zulassung bietet eine Reihe von Vorteilen. Zunächst einmal fällt der jährliche Wechsel des Kennzeichens weg. Dies ist im ersten Moment kein großer Vorteil, kann aber Folgekosten sparen, wenn zum Beispiel das jährliche Neuausstellen einer Parkgenehmigung entfällt.
Viel interessanter sind die Auswirkungen der freiwilligen Zulassung auf die Versicherung des betroffenen Fahrzeugs. Das Fahrzeug wird dann nämlich von den meisten Versicherungen in die reguläre Kraftfahrtversicherung aufgenommen, deren Tarife oft deutlich günstiger sind als der „Mopedtarif“ für die Versicherungskennzeichen. Zudem können so auch Schadenfreiheitsjahre aufgebaut werden. Dies ist beispielsweise für Jugendliche vorteilhaft, denn so kann auch ein Mofa oder ein Moped bereits Rabattpunkte für den späteren Umstieg auf Motorrad oder Auto ansparen. Bei besonders wertvollen Fahrzeugen (insb. Oldtimer) kann die freiwillige Zulassung zudem auch ein guter Weg sein, um ein Fahrzeug wert gerecht (ggf. über ein Wertgutachten) in einer Kaskoversicherung unterzubringen. Etwas, das bei den Einheitstarifen für Versicherungskennzeichen in der Regel nicht möglich ist.
Lohn der Mühen: Ape 50 mit "richtigem Nummernschild" unmittelbar nach der Zulassung. |
3. Wo ist der Haken dabei? (Nachteile einer freiwilligen Zulassung)
Natürlich hat die Sache auch ihre verborgenen Fallstricke. Zunächst einmal ist die freiwillige Zulassung mit einigem bürokratischem Aufwand verbunden. Dazu im Detail später noch mehr. Dieser Aufwand ist natürlich auch mit Kosten verbunden. So müssen die Gebühren der Zulassungsstelle und die Kosten für die Anfertigung eines Kennzeichens eingeplant werden.
Dieses Kennzeichen muss dann natürlich am Fahrzeug untergebracht werden. Das ist nicht bei allen Fahrzeugen ohne weiteres möglich, denn natürlich müssen die Vorschriften für den Anbau eingehalten werden.
Hier ist eben der §12 FZV interessant, der unter anderem eine Kennzeichenbeleuchtung fordert. Außerdem fordern die europäischen Vorschriften, dass der untere Rand des Kennzeichens wenigstens 200mm zum Boden hat (Mindesthöhe). Siehe hierzu:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:198:0020:0027:DE:PDF
4. Umsetzung in der Praxis
Für die freiwillige Zulassung ist zunächst ein Versicherungsnachweis in Form einer eVB-Nummer nötig. Darum muss das Vorhaben zunächst mit der Versicherung besprochen werden.
Anschließend werden die eVB-Nummer sowie die Betriebserlaubnis (resp. COC-Dokument bei Fahrzeugen mit EG-ABE) bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt. Zudem wird die Zulassungsstelle i.d.R. einen Eigentumsnachweis fordern. Dies kann etwa ein Kaufvertrag sein oder die aktuelle Versicherungsbestätigung für das Fahrzeug.
Die Betriebserlaubnis wird im Zuge der freiwilligen Zulassung entweder eingezogen oder ungültig-gestempelt (was vorzuziehen ist) und durch einen Kfz-Brief und Kfz-Schein (Zulassungsbestätigung Teil 1 und 2) ersetzt. Zudem fordern viele Zulassungsstellen auch die Vorführung des Fahrzeugs zur Kontrolle der Fahrgestellnummer.
Sofern für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der freiwilligen Zulassung ein Versicherungskennzeichen gültig ist, so gibt es zwei Möglichkeiten: Das Versicherungskennzeichen und der Versicherungsschein werden von der Zulassungsstelle eingezogen und entweder vernichtet oder an die Versicherung geschickt oder (was vorzuziehen ist) der Versicherungsschein wird von der Zulassungsstelle als ungültig gekennzeichnet und kann dann vom Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungskennzeichen an die Versicherung zurückgeschickt werden. Welcher Weg genommen wird, sollte im Vorfeld sowohl mit der Versicherung als auch mit der Zulassungsstelle besprochen werden. Generell ist es zweckmäßig, das Vorhaben im Vorfeld auch mit der zuständigen Zulassungsstelle abzusprechen. Insbesondere, was Eigentumsnachweise angeht. So lassen sich unnötige Wege und Ärger vermeiden.
5. Mythen und Legenden
Zum Thema freiwillige Zulassung findet man leider auch viele Fehlinformationen. Die häufigsten seinen hier aufgeführt:
HU/AU Pflicht?
Trotz freiwilliger Zulassung muss das Fahrzeug nicht alle zwei Jahre zum TÜV. Es
ändert sich ja nichts an der Fahrzeugart und Kleinkrafträder, Mofas usw. sind
nicht HU-pflichtig. Dies wird i.d.R. sogar im Fahrzeugschein der freiwilligen
Zulassung vermerkt. Dies dient hauptsächlich dazu, Verwirrungen bei evtl.
Verkehrskontrollen zu vermeiden. Denn das Kennzeichen hat natürlich auch keine
HU-Plakette, was seitens der Polizei ja durchaus zu Nachfragen führen kann.
Höhere Endgeschwindigkeit?
Nein, bedauerlicherweise darf man auch mit der freiwilligen Zulassung nicht
schneller fahren als mit dem Versicherungskennzeichen.
Bring „die da oben“ nur nicht auf Ideen!
Die freiwillige Zulassung existiert seit der Einführung der zulassungsfreien
Fahrzeugklassen mit Versicherungskennzeichen. Also seit 1957. Diese Möglichkeit
wurde damals hauptsächlich geschaffen, um bei den damals noch recht
verbreiteten Mopeds im gewerblichen und behördlichen Gebrauch den jährlichen
Kennzeichenwechsel vermeiden zu können.
Tatsächlich ist die freiwillige Zulassung für die lokalen Straßenverkehrsämter und Zulassungsstellen vor allem eine wenig willkommene Mehrarbeit, und für „den Staat“ ist es egal, ob ein Versicherungskennzeichen oder ein amtliches Kennzeichen direkt mit einer bestimmten Person verknüpft sind. Ein Strafzettel findet ggf. schon seinen Weg zum Halter des Fahrzeugs. Die von manchen herbei befürchtete Einführung einer allgemeinen Zulassungspflicht für Mopeds wird es auf diesem Wege sicher nicht geben.
6. Beispiel aus der Praxis und Fazit
Um ein Beispiel aus der Praxis zu zeigen: Ich habe meine Ape 50 im Februar 2024 in der Stadt Regensburg freiwillig zugelassen. Die Kosten hierfür betrugen:
34,40€ Gebühren der Zulassungsstelle
23,00€ Anfertigung des Kennzeichens
Die Versicherungskosten für die Ape betragen im ersten Jahr nach der Zulassung (SF0 da kein freier Rabatt vorhanden war) 22,00€ für Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung. Mit Versicherungskennzeichen waren es für die Saison 2023 33,50€ nur für Haftpflichtversicherung. Die Tarife sind also nicht direkt vergleichbar.
Bei der Ape war die Nachrüstung einer Kennzeichenbeleuchtung nötig. Gelöst durch Rückleuchten aus dem Zubehör mit integrierter Kennzeichenbeleuchtung. Es wurde ein Kennzeichen 200X280mm zugeteilt, für das ein entsprechender Halter angefertigt werden musste. Auch darum war es hilfreich, dass ich im Vorfeld mit der Zulasungsstelle gesprochen hatte, denn so wusste ich bereits, welche Kennzeichengröße benötigt wird.
Kennzeichenhalter im Bau. Dabei kommt es auch darauf an, die nötige Mindesthöhe einzuhalten. An der Rückleuchte ist die integrierte Kennzeichenlampe (seitlich) gut zu erkennen. |
Der komplette Kennzeichenhalter an der Ape. Bei den meisten Zweirädern dürfte der Arbeitsaufwand deutlich geringer sein. |
Ob sich der Aufwand für eine freiwillige Zulassung im Einzelfall lohnt, das muss natürlich jeder für sich entscheiden. Allerdings gibt es durchaus stichhaltige Gründe, warum dieses Prozedere sinnvoll sein kann. Der wichtigste ist vermutlich die Kostenersparnis bei der Versicherung, die aber natürlich nur dann zum Tragen kommt, wenn man das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nutzen möchte.
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