Nun, ein dickes Fragezeichen gehört hinter die Überschrift, denn wirklich sicher weiß ich über dieses Thema (noch) nichts.
Klar ist, dass im Dezember 2016 die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geändert wurde und das Merkmal der Einsitzigkeit für Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25km/h (also Mofas) gestrichen wurde. Theoretisch wäre es also ab sofort für einen Hersteller möglich, ein Fahrzeug als Mofa anzubieten, ohne eine "Einmannbank" zu montieren. Gleiches gilt wohl auch für die ungeliebten "Mofataschen" bei nachträglichen Umbauten.
Dies lässt jedoch zwei Fragen offen:
1. Darf ein solches Fahrzeug dann auch mit einer zweiten Person gefahren?
2. Ist es möglich, ein vorhandenes, ab Werk einsitziges oder mit einer "Mofataschen" ausgerüstetes, Fahrzeug umtragen zu lassen?
Diese Fragen sind noch nicht beantwortet, Anfragen an die entsprechenden Stellen habe ich jedoch schon rausgeschickt und bin sehr gespannt wie die Antworten aussehen werden. Bis dahin rate ich dazu, es wie bisher zu belassen und Mofas grundsätzlich mit Einzelsitz bzw. "Mofatasche" zu fahren.
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